Elternbeirat
Eine unverzichtbare Institution ist der Elternbeirat des Kindergartens
Dieser wird einmal jährlich, zu Beginn des Kindergartenjahres, aus der Elternschaft gewählt.
Aufgabe des Elternbeirats ist es, Bindeglied zwischen Eltern, Mitarbeiter-Innen und Träger zu sein. Sie unterstützen das Team des Kindergartens bei der Gestaltung von Festen oder Aktionen. Im Besonderen werden die Aufgaben im Bayer. Kindergartengesetz definiert und erläutert.